Existenzsichernde Löhne
Zwei Drittel der Studierenden sind auf eine Arbeit neben BAföG oder finanzieller Unterstützung durch die Familie angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren. Die stetig steigenden Mieten gerade in Universitätsstädten tun für die angespannte finanzielle Situation Studierender ihr Übriges. Der Verdienst für Studentische Beschäftigte liegt meistens gerade über dem Mindestlohn, in Hamburg oft sogar unter dem Landesmindestlohn. Bei steigenden Lebenshaltungskosten kann man dabei also nicht davon sprechen, dass Studentische Beschäftigte gut bezahlte Jobs mit existenzsichernden Löhnen haben. Wir fordern, dass die Löhne erhöht und in einem Tarifvertrag geregelt werden.
Eine Erhöhung hätte dabei sogar Vorteile für die Hochschulen. Durch die geringen Löhne können es sich im Moment häufig nur Personen, die schon verhältnismäßig gut finanziell abgesichert sind, leisten, als Hilfskräfte zu arbeiten, da andere Jobs im Vergleich deutlich besser bezahlt sind. Dies führt dazu, dass es für einige Fachbereiche der Hochschulen problematisch ist, qualifiziertes studentisches Personal zu finden.
Daher: Her mit den Tarifverträgen für Studentische Beschäftigte!
Jährliche Lohnerhöhung
Sowohl Lebenshaltungskosten als auch die Mieten in den Universitätsstädten steigen jährlich. Die Forderung möchte dem Rechnung tragen und eine sogenannte Dynamisierung der Löhne, also eine regelmäßige Erhöhung, tariflich festschreiben. Eine Dynamisierung hat den Vorteil, dass nicht jede Lohnanpassung von neuem eingefordert werden muss. Eine tariflich fixierte dynamische Lohnsteigerung wäre im Gegensatz zu Wahlversprechen und Selbstverpflichtungen sogar rechtlich einklagbar. Durch eine Koppelung an die Tariferhöhungen der anderen Beschäftigen der Hochschule müssten darüber hinaus die Studentischen Beschäftigten nicht jedes Mal erneut auf sich gestellt kämpfen, sondern sind bei den tariflichen Erhöhungen der anderen Beschäftigten mit dabei.
Die Zurückhaltung der Landesregierungen und Hochschulen bei Lohnsteigerungen für Studentische Beschäftigte in den letzten Jahren zeigt, dass ein solcher Schritt dringend geboten ist. Dass du deine Miete weiterhin bezahlen kannst, sollte nicht von politischen Mehrheiten oder dem guten Willen von Präsidien abhängig sein. Studentisch beschäftigt zu sein, müssen Studierende sich aktuell leisten können. Das sollte sich unbedingt ändern. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass die Löhne nicht langsamer steigen als die Lebenshaltungskosten.
Daher: Für die Anbindung an die Lohnsteigerung des Tarifvertrags der Länder!
Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten
Bundesweit sind sehr kurze Befristungsdauern die Regel. Die Vertragslaufzeiten für Studentische Hilfskräfte liegen zumeist zwischen 2 und 6 Monaten. Das ist nicht nur ein kurioser bürokratischer Aufwand und verunmöglicht langfristige Planung für Studentische Beschäftigte, sondern es schränkt auch ganz real deine Möglichkeiten am Arbeitsplatz ein. Eine Nichtverlängerung muss im Gegensatz zu einer Kündigung nämlich nicht mal begründet werden. Bei längeren Vertragslaufzeiten müsste dein*e Chef*in dich kündigen. Dafür gibt es gesetzlich Regelungen. Ob du eine Vertragsverlängerung bekommst, ist allerdings nur vom Wohlwollen deiner Vorgesetzten abhängig. Du kannst dir sicher vorstellen, dass da der ein oder die andere deiner Kolleg*innen lieber keinen Urlaub nimmt, doch nochmal spät abends in die Uni fährt, um für die Professor*in Kopien zu machen oder sich beim Einfordern ihrer berechtigten Interessen oder gesetzlicher Regelungen lieber zurückhält.
Während es eine Mindestvertragslaufzeit deinen Vorgesetzten erschwert, dich zu entlassen, bedeutet sie nicht, dass du dann 24 Monate lang den gleichen Job machen musst. Arbeitnehmer*innen können Arbeitsverträge natürlich auch weiterhin im Rahmen der Kündigungsfristen einseitig kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit verhindert auch nicht, dass du länger angestellt werden kannst. Wir finden daher, dass das bisherige Verhältnis umgedreht gehört. Statt Kettenbefristungen sollten lange Laufzeiten die Regel sein, Abweichungen sollten sachlich begründet werden müssen. Dass diese Forderung auch praktisch umsetzbar ist, zeigt Berlin: Hier gibt es bereits eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Daher: Für die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und die Abschaffung der Kettenbefristungen!
Mitbestimmung auch für uns
Mitbestimmung wird durch die betriebliche Interessenvertretung, also den Personalrat, ausgeübt. Dieser wird im Bereich der Hochschulen gemäß Landespersonalvertretungsgesetzen von den Arbeitnehmer*innen demokratisch gewählt und bewegt sich im Rahmen seines Amtes außerhalb betrieblicher Hierarchien. Konkret bedeutet das, dass Handlungen von Arbeitgeberseite durch den Personalrat bestätigt oder abgelehnt werden können, oder dass er durch sein Vorschlagsrecht auch selbst Initiative ergreifen können kann, um für Beschäftigteninteressen einzutreten. Dies gibt dem Personalrat die Macht, die konkrete Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes stark zu beeinflussen und dadurch auch zu verbessern.
Die Studentischen Beschäftigten werden in vielen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten, in sehr vielen haben Studentische Beschäftigte weder passives noch aktives Wahlrecht. Damit die Interessen der Studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es aber einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme Studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Warum sollte dieses erkämpfte demokratische Gut auf Interessensvertretung nicht für Studentische Beschäftigte gelten?
Daher: Demokratische Teilhabe in Personalräten darf Studentische Beschäftigte nicht ausschließen!
Einhaltung von Mindeststandards
Studentische Beschäftigte haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch sowie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die bittere Realität sieht allerdings anders aus. Diese arbeitsrechtlichen Mindeststandards, die durch Arbeitsgesetze etabliert und durch Tarifverträge weiter verbessert werden, werden vielerorts nicht eingehalten. Oft melden sich Studentische Beschäftigte nicht krank, sondern arbeiten die Zeiten dann an anderen Tagen nach. Über den Urlaubsanspruch werden Studentische Beschäftigte oftmals nicht durch Arbeitgeber*innen informiert und er wird nicht umgesetzt. Ruhezeiten in Form von Urlaub und bei Krankheit nicht zu arbeiten ist allerdings essentiell für die Gesundheit.
Die Einhaltung von Urlaubsansprüchen oder Regelungen zur Krankmeldung ist durch Arbeitgeber*innen sicherzustellen und liegt nicht in der individuellen Verantwortung der Studentischen Beschäftigten! An dem Beispiel der (nicht-) Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards wird grundlegend sichtbar, was das Arbeitsverhältnis der Studentischen Beschäftigten strukturiert: Du bist als SHK von deinem*deiner Vorgesetzten unmittelbar und persönlich abhängig. Da viele Studentische Beschäftigte bspw. eine wissenschaftliche Karriere anstreben, sind sie auf ihre Vorgesetzten als Förderer angewiesen. Insbesondere in Verbindung mit den kurzen Vertragslaufzeiten, ist es unter solchen Umständen als Einzelperson eine große Herausforderung, die Rechte einzufordern. Die Regelungen im TVL bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind deutlich besser als die für dich und deine Kolleg*innen. Die Forderung zur Einhaltung der Mindeststandards ist daher der erste Schritt hin zu einer Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse.
Daher: Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen die Regel sein!
Und das Ganze geregelt in einem Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte!
Warum ein Tarifvertrag?
- Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei einem Arbeitsverhältnis haben. Zum Beispiel: Lohn und Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Die Vorteile? Dieser kollektive Vertrag setzt Mindeststandards und eine Grundsicherung. Tarifverträge verbessern nachweislich die Arbeitsbedingungen. Mit einem Tarifvertrag hast du unter anderem mehr Urlaub, längere Vertragslaufzeiten und mehr Geld sowie Mitbestimmungsrechte und vieles mehr!
- Wer verhandelt einen Tarifvertrag? Eine Tarifkommission einer Gewerkschaft (ver.di/GEW) mit einem Arbeitgeber(verband). In unserem Fall mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). In der Tarifkommission wiederum befinden sich Gewerkschaftsmitglieder aus verschiedenen Betriebs- bzw. Fachbereichen. Hier könntest auch Du direkt mitverhandeln!
- Was heißt das für einen TVStud? Die Arbeitgeber haben im Abschluss des Tarifvertrags der Länder (TV-L) im November 2021 Gespräche über eine Bestandsaufnahme zu unseren Arbeitsbedingungen zugesagt. Einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte (TVStud) blockieren sie weiterhin. Daher gilt es, mit Druck aus der Gesprächs- eine Verhandlungszusage zu machen.
- Was müssen wir dafür tun? Von den Arbeitgebern wird uns nichts geschenkt. Doch: Ohne uns läuft an den Hochschulen nix! Komm zu unseren Veranstaltungen, werde aktiv und lass uns gemeinsam für einen Tarifvertrag kämpfen!