Was ist die Energiepreispauschale (EPP)?
Als Ausgleich für höhere Energiepreise soll jeder Person, die in 2022 Einkommen erzielt hat, ein Betrag in Höhe von 300€ zukommen. Davon gehen außerdem Steuern ab, aber keine Beiträge für die Sozialversicherung – Auch bei Minijobs gilt das! Aber Achtung: Nicht jeder hat einen Anspruch auf die EPP.
Wer hat Anspruch?
Jeder in Deutschland wohnende oder sich gewöhnlich dort aufhaltende, der in 2022 Einkünfte erzielt hat, hat einen Anspruch auf die EPP. Dazu gehören auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, Übungsleitende, Minijobber*innen, Werkstudierende, bezahlte Praktikant*innen, Gewerbetreibende… Außerdem sind Personen in einem aktiven Dienstverhältnis, die Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc. beziehen, anspruchsberechtigt. Dazu gehören aber keine Kapitaleinkünfte, Renten oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wichtig als Arbeitnehmer ist, dass du irgendwann in 2022 in einem Dienstverhältnis tätig warst und nicht nur Geld aus einem Verhältnis aus vorherigen Jahren erhältst.
Wann wird die EPP ausgezahlt?
Auszahlungsbeginn ist der 1. September 2022. Bist du am 1. September in einem aktiven Dienstverhältnis beschäftigt, erhältst du voraussichtlich auch schon im September die EPP. Aber auch da gibt es bestimmte Wahlrechte für den Arbeitgeber (FAQ: VI.10).
Wie wird die EPP ausgezahlt?
Die EPP wird bei mehreren Jobs durch deinen Hauptarbeitgeber ausgezahlt. Hast du im September kein aktives Dienstverhältnis, sondern früher oder später in 2022, erhältst du die EPP über die „Steuererklärung für das Jahr 2022“, die du im nächsten Jahr (2023) ausfüllen kannst. Du erhältst die EPP nur über die Steuererklärung, wenn:
– Du am 1. September 2022 kein aktives Dienstverhältnis hast,
– Du kurzfristig oder als Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt bist,
– Dein Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt,
– Du keinen inländischen Arbeitgeber hast, aber in Deutschland wohnst
Falls du dir unsicher bist, ob du überhaupt einen Anspruch auf die EPP hast oder auch nicht weißt, ob du sie durch deinen Arbeitgeber oder durch die Steuererklärung erhältst, dann frag bei deinem Arbeitgeber nach!
Weitere Infos findest Du hier beim Bundesfinanzministerium.