Urlaubsanspruch auch für Studentische Beschäftigte? Ja!
Auch wir Hilfskräfte und Tutor*innen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 24 Werktagen, also 4 Wochen im Jahr. Urlaub muss beim Arbeitgeber beantragt und darf nur aus „dringenden betrieblichen Belangen“ abgelehnt werden. Einmal genehmigt, darf ein… Weiterlesen »Urlaubsanspruch auch für Studentische Beschäftigte? Ja!